Der Begriff Inklusion beschreibt den Prozess, in dem alle Menschen, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrer kulturellen Prägung, ihrer Religion oder ihrer Behinderung, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Inklusion geht damit über die bloße Integration hinaus, bei der Menschen mit Behinderungen lediglich in bestehende Strukturen eingebunden werden sollen. Ziel der Inklusion ist es vielmehr, gesellschaftliche Strukturen so zu verändern, dass alle Menschen von vornherein berücksichtigt und einbezogen werden.
Inklusion ist keine Utopie, sondern vielmehr ein Menschenrecht. Als Menschenrecht ist das Recht auf Inklusion seit 2006 in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) festgeschrieben und verknüpft mit dem Recht auf Freiheit, Gleichheit und Solidarität. In Deutschland ist die UN-BRK seit 2009 ratifiziert. Seit 2002 gilt auch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Es regelt auf Bundesebene die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Bereich des öffentlichen Rechts.
Ein wichtiger Aspekt der Inklusion ist die Barrierefreiheit. Das bedeutet, dass alle öffentlichen Einrichtungen, Arbeitsplätze, Verkehrsmittel und auch Informations- und Kommunikationstechnologien so gestaltet werden, dass sie von allen Menschen genutzt werden können. Dazu gehören zum Beispiel die Bereitstellung von barrierefreien Zugängen oder barrierefreien Kommunikationsformen wie z.B. Gebärdensprache.
Ein weiteres Ziel der Inklusion ist die Vielfalt. Alle Menschen sollen sich in der Gesellschaft willkommen und akzeptiert fühlen. Das bedeutet auch, dass verschiedene Lebensformen, Kulturen und Traditionen gleichwertig nebeneinander existieren können und gegenseitige Wertschätzung erfahren. Inklusion erfordert daher, dass alle Menschen respektiert werden und dass ihre Unterschiede als Bereicherung für die Gesellschaft betrachtet werden. Das Ziel der Inklusion ist es, eine Gesellschaft zu schaffen, in der jeder Mensch in seiner Einzigartigkeit geschätzt wird und in der niemand aufgrund von Unterschieden benachteiligt wird.
Die Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben ist ein weiteres wichtiges Ziel der Inklusion. Das bedeutet, dass alle Menschen die Möglichkeit haben sollen, ihre Interessen und Fähigkeiten einzubringen und ihre Potenziale zu entfalten. Hierzu gehört auch, dass alle Menschen Zugang zu Bildung und Ausbildung haben und dass sie in den Arbeitsmarkt integriert werden. Wir verwirklichen auch Inklusion, nur durch Teilgabe. Das heißt, wenn Menschen mit Behinderung aktiv die Gesellschaft gestalten und unterschiedliche Menschen miteinander arbeiten. Das führt dazu, dass alle Menschen mit dabei sind, was auch als “Teilsein” bezeichnet wird.
Die Umsetzung der Ziele der Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und erfordert die Zusammenarbeit aller gesellschaftlichen Akteure. Dazu gehören neben der Politik auch die Wirtschaft, die Wissenschaft, die Medien und die Zivilgesellschaft. Es bedarf einer gemeinsamen Anstrengung, um eine inklusive Gesellschaft zu schaffen, in der alle Menschen gleichberechtigt und selbstbestimmt leben können.